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Allgemeine Bemerkung Nr. 24 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2019) zu Kinderrechten im Jugendstrafrecht

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 24 konkretisiert der UNO-Kinderrechtsausschuss Art. 37 und 40 der Kinderrechtskonvention im Bereich Jugendstrafrecht. Er betont das Recht jedes Kindes auf ein faires Verfahren sowie auf eine altersgerechte, reintegrationsorientierte Behandlung. Staaten sollen Freiheitsentzug nur als letztes Mittel einsetzen, auf das Kindeswohl achten und alternative Massnahmen bevorzugen.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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